Aus dem Morbus-Bechterew-Journal Nr. 116 (März 2009)

Rehabilitation und ambulante physikalische Therapie

Bewertung, Verordnung, Inanspruchnahme

von Prof. Dr. med. Wilfried Mau und Annekathrin Müller, Institut für Rehabilitationsmedizin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle an der Saale

Für die Spondylitis ankylosans (Mor¬bus Bechterew) und andere rheumatische Krankheiten sind heute umfangreiche Daten zur Krankheitslast verfügbar. Sie begründen die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Versorgung. Trotz maximaler und zum Teil kostenintensiver medikamentöser Therapie mit Einschluss der TNF-alpha-hemmenden Medikamente ist eine anhaltende Beschwerdefreiheit selten erreichbar. Krankheitsbedingte Einschränkungen einschließlich verminderter Erwerbsfähigkeit erfordern vielfach nicht nur die zusätzliche Verschreibung von physikalischer Therapie (z.B. Krankengymnastik), sondern intensive Rehabi-litationsmaßnahmen, deren Wirksamkeit durch Studien belegt ist. Sie sind daher fester Bestandteil von nationalen und internationalen Therapie-Empfehlungen bei rheumatischen Erkrankungen. Trotzdem kommen diese Maßnahmen nicht konsequent und oft erst im späteren Krankheitsverlauf zum Einsatz, wenn bereits nicht umkehrbare Beeinträchtigungen eingetreten sind. Laut Kerndokumentation der regionalen Rheumazentren (Bechterew-Brief Nr. 78 S. 27) nahmen lediglich 12% der Patienten mit entzündlich-rheuma¬tischen Krankheiten in den letzten 12 Monaten eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch (auch bei der DVMB-Patientenbefragung im Dezember 2005 waren es nur 15% der Morbus-Bechte¬rew-Patienten, MBJ Nr. 107 S. 4–9). Eine im Jahr 2000/01 im Rheumazentrum Hannover durchgeführte Untersuchung ergab, dass von bereits länger betroffenen Morbus-Bechterew-Patienten (mittlere Krankheitsdauer 12 Jahre) nur die Hälfte jemals an einer Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen hat. Seither wurden die Rahmenbedingungen für den Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen und für die Verordnung physikalischer Therapie wei¬ter eingeschränkt (z.B. in Rehabilitations- und Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und durch die sogenannten Heilmittelrichtgrößen). Um vor dem Hintergrund dieser Regelungen und anderer Einflüsse (wie z.B. Arbeitsmarktentwicklung) aktuelle Daten zur Inanspruchnahme von Reha¬bilitationsmaßnahmen und ambulanter physikalischer Therapie zu erhalten, haben wir im Jahr 2007 eine Befragung durchgeführt, über deren Ergebnisse wir hier berichten.

Patientenbefragung

400 Patienten mit Morbus Bechterew oder rheumatoider Arthritis (chronische Polyarthritis), die in 10 Rheumatologie-Praxen bzw. Ermächtigungsambulanzen im Regionalen Kooperativen Rheumazentrum Halle betreut wurden, erhielten einen Fragebogen mit 61 Fragen zu den Bereichen grundlegende Patientendaten, Krankheitsaktivität, Krankheitsfolgen, medikamentöse und physikalisch-medizinische Behandlung und Rehabilitation. 204 Patienten mit rheumatoider Arthritis und 47 mit Morbus Bechterew gaben auswertbare Fragebögen zurück (Antwortrate 65%). Rheumatologenbefragung 332 Rheumatologen mit kassenärztlicher Zulassung aus dem ganzen Bundesgebiet erhielten über die Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) einen anonym auszufüllenden Fragebogen mit 32 Fragen zum Tätigkeitsbereich, Zusatzbezeichnungen und Weiterbildungen, Verordnungen, Heilmittelrichtgrößen sowie Rehabilitationsbedarf und maßnahmen bei den eigenen Patienten. Auswertbar waren die Antworten von 117 internistischen Rheumatologen (Antwortrate 35%).

Ergebnisse zur medizinischen Rehabilitation

Die befragten Rheumatologen sahen bei 40% ihrer Patienten mit Morbus Bechterew und bei 25% ihrer Patienten mit rheumatoider Arthritis einen Bedarf für Rehabilitationsmaßnahmen (Bild 1). Von den als Rehabilitationsbedürftig gesehenen Morbus-Bechterew-Patienten haben aber nur 50% auch tatsächlich eine solche Maßnahme beantragt.

Nur 50% der Reha-Bedürftigen Morbus-Bechterew-Patienten beantragen eine Reha-Maßnahme.

Eine Ablehnung des Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfolgte häufiger durch die Krankenversicherung (25%) als durch die Rentenversicherung (10%). Die Empfehlungen der Rheumatologen zur Klinikauswahl wurden im Mittel nur zur Hälfte von den Leistungsträgern berücksichtigt. 58% der Rheumatologen würden mehr Reha-Maßnahmen empfehlen, wenn sie mehr Einfluss auf die Wahl der Einrichtung hätten. Nach tatsächlich absolvierter Reha-Maßnahme sahen die Rheumatologen bei 80% ihrer Patienten mit Morbus Bechterew einen Erfolg.

Tabelle

Wollen Sie weiterlesen? Als Mitglied der ehrenamtlich geführten Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew bekommen Sie regelmäßig unsere Zeitschrift mit vielen wichtigen Beiträgen zum Morbus Bechterew zugeschickt. Gleichzeitig unterstützen Sie die Interessenvertretung der Morbus-Bechterew-Patienten.
Zwei von vielen Gründen, möglichst bald Mitglied der DVMB zu werden!