Aktuelles aus dem Gesundheitswesen

Daraus ergibt sich:

Die Absenkung der Festbeträge (Abs. 2) kann zur Folge haben, dass die Vielfalt der Medikamente, die ohne Aufschlag dem Patienten zur Verfügung stehen, geringer wird.

Patienten, die ein bestimmtes Markenpräparat wünschen, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, müssen die Mehrkosten selbst bezahlen.

Kranke haben die Chance, einige Medikamente, deren Preis mindestens 30 % unter dem Festbetrag liegt, ohne Zuzahlung zu erhalten.

Ärzte haben nun nur noch sehr begrenzt die Möglichkeit, bei der Verordnung ein teureres wirkstoffgleiches Medikament auszuwählen.

Für die Ärzte ist sicherlich die Bonus-Malus-Regelung sehr einschneidend. Sie soll ab 1. Januar 2007 gelten, kann aber durch länderspezifische Regelungen ersetzt werden. Aus Furcht vor einem „Malus“ werden sicher viele Ärzte bei ihren Verschreibungen sehr sparsam sein.

 

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